
Kreis Schleswig-Flensburg: Aufhebung der festgestellten Notzeit
Der Kreis Schleswig-Flensburg hebt mit sofortiger Wirkung die mit Bekanntgabe vom 03.02.2026 festgestellte Notzeit gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG auf. Damit gilt ab sofort wieder das gesetzliche Fütterungsverbot für Schalenwild nach § 18 Abs. 1 Satz 2 LJagdG.

