KJS Plön

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Bei den Unteren Jagdbehörden der Kreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörde in allen jagdlichen Fragen beraten. Der Kreisjägermeister und sein Stellvertreter werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.  Der Kreisjägermeister ist ehrenamtlich tätig, muss jagdlich erfahren sein (jagdpachtfähig, also mindestens drei Jahresjagdscheine besitzen) und seinen Wohnort im Kreisgebiet haben.

Im Kreis Plön ist seit 1. April 2004 Jan-Wilhelm Hammerschmidt aus Depenau als Kreisjägermeister tätig.

Jan-Wilhelm Hammerschmidt ist Jäger seit 1964, Inhaber des Eigenjagdbezirkes Pfortenberg, Leiter des Hegering 11 in der Kreisjägerschaft Plön und Mitglied im Arbeitskreis Schalenwild des Landesjagdverbandes. Von 2008 bis 2016 gehörte er dem Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein an.

Nach 41 Jahren Dienst in der Bundeswehr trat er zum 1. April 2008 als Oberst in den Ruhestand. Bedingt durch die beruflichen Versetzungen konnte er seine umfangreichen Erfahrungen mit dem Holsteiner Dam-, Schwarz- und Rehwild um eine langjährige Jagdpraxis auf Rot- und Muffelwild erweitern. Auslandsjagden führten ihn nach Schweden, Dänemark und Namibia.

 

Kreisjägermeister:
Jan-Wilhelm Hammerschmidt
Stolpe
Tel. 04326 / 28 93 83

 

Email: jan-wilhelm.hammerschmidt@gmx.de

Stellvertretender Kreisjägermeister:
C.Hinrich Frhr. von Donner
Lehmkuhlen
Tel. 0172/4004485

 

Email: hinrich@von-donner.de

 

Aktuelle Hinweise für die Jäger im Kreis Plön

1. Weiterbildung

  • Es werden folgende Vorträge in Form einer Präsentation angeboten:
                •    Sicherheit bei Gesellschaftsjagden, - zur Verantwortung des Jagdleiters
                •    Hege und Bejagung von Damwild
                •    Das Ansprechen von Damhirschen
  •             •    Die Jagd in Deutschland


Die Vorträge dauern inkl. Diskussion etwa 1 Stunde, können nach Absprache aber auch verkürzt werden. Die Vorträge sind auch bei anderen Kreisjägerschaften oder in anderen Bundesländern möglich. Anfragen und Terminabsprachen unter jan-wilhelm.hammerschmidt@gmx.de oder 04326 / 28 93 83.
       
2. Wildtierkataster

Im Jahr 2019 wird ein Monitoring bei allen Schalenwildarten durchgeführt.
 
Weiterhin ist wieder der Fragebogen zum Wildunfall- und Totfundkataster auszufüllen. Die Fragebögen sind bis zum 01.Mai 2019 beim Hegeringleiter abzugeben.

 

3. Afrikanische Schweinepest

Informationen

 

Aufgaben des Kreisjägermeisters

Jägerprüfung

Die Leitung der Jägerprüfung liegt in der Verantwortung der Unteren Jagdbehörde. Der Kreisjägermeister ist dabei Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem folgende Prüfer angehören:

Fach 1 (Wildtierkunde, Jagdbetrieb) :              Dr. Hans Henning

Fach 2 (Waffenhandhabung, Munition):           Christoph Keller

Fach 3 (Jagdhunde, Wildbrethygiene):             Torsten Schlüter

Fach 4 (Jagdrecht, Tierschutz, Naturschutz):   Helmut Führer

Foto Pru fungsausschuß

Der Prüfungsausschuß seit 2018 (von links nach rechts):

Dr. Hans Henning, Christoph Keller, Kreisjägermeister Jan-Wilhelm Hammerschmidt. Helmut Führer, Torsten Schlüter 

Nähere Informationen zur Jägerprüfung befinden sich unter "Ich möchte Jäger/in werden"

Prüfung des Abschussplanes

Das Damwild als Hauptwildart im Kreis Plön darf nur aufgrund eines behördlich festgesetzten Abschussplanes bejagt werden. Die Revierinhaber ermitteln dazu den Wildbestand beim Damwild und schlagen der Unteren Jagdbehörde die Zahlen der zu erlegenden Wildtiere nach Geschlecht und Alter für die folgenden drei Jahre vor.

Der Abschussplan wird der Unteren Jagdbehörde vorgelegt, vom Kreisjägermeister geprüft und im Jagdbeirat erörtert. Dem Jagdbeirat gehören neben dem Kreisjägermeister Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes an. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass neben den Interessen der Jäger auch die der Land- und Forstwirtschaft, wie auch die des Naturschutzes bei der Festsetzung des Abschussplanes Berücksichtigung finden.

Seit 2004 ist Kreisjägermeister Jan-Wilhelm Hammerschmidt Vorsitzender des Jagdbeirates im Kreis Plön.

Die Empfehlung des Jagdbeirates ist sodann die Grundlage für die Festsetzung des Abschusses durch die Untere Jagdbehörde, die diesen Abschussplan als Vorgabe an die Revierinhaber zurückgibt.

Nach Ablauf des Jagdjahres sind die getätigten Abschüsse, wie auch die Fallwildzahlen, der Unteren Jagdbehörde durch die Revierinhaber vorzulegen.

Beratung der Unteren Jagdbehörde in jagdlichen Fragen

Eine Beratung der Unteren Jagdbehörde durch den Kreisjägermeisters ist immer dann erforderlich, wenn es um jagdspezifische Fragen geht, die eine langjährige und intensive jagdliche Erfahrung voraussetzen. Beispiele:

    •    Gründe der Jagdhege und –pflege bei Angliederungen und Abrundungen von Jagdbezirken
    •    Vergrämungsabschüsse in der Schonzeit nach Bundesjagdgesetz § 27 zur Verhinderung übermäßigen Wildschadens
    •    Verstöße gegen den Abschussplan, das Landesjagdgesetz, das Landestierschutzgesetz oder das Landesnaturschutzgesetz
    •    oder organisatorische Unterstütung beim Verbraucherschutz (z.B. Dunker`scher Muskelegel) oder bei Seuchenprävention (z.B. Afrikanische Schweinepest).
 

Aufgaben auf Landesebene

Die Kreisjägermeister gehören zum erweiterten Präsidium des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Darüber hinaus nehmen die Kreisjägermeister an Besprechungen der Obersten Jagdbehörde in Kiel teil.

 

Strecken Kreis Plön

2006 - 2020

Wildart 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Damwild 2812 2386 2598 2879 2806 3118 3294 2977 2895 3267 3057 3270 3497 3297 3577
Schwarzwild 1563 2054 2841 2694 2873 1484 2549 1345 1586 1802 2482 3466 2783 3160 3287
Rehwild 4083 3692 3967 4381 4172 4102 4451 3799 3751 3678 3388 3325 3308 3329 3789
Fuchs 949 1074 1141 1250 1321 980 1330 836 1183 1237 1033 1181 1047 1242 1350
Dachs 247 230 229 234 250 201 178 182 244 227 281 232 352 346 417
Marderhund 4 18 28 50 66 80 137 149 263 394 483 784 901 1149 1136
Hasen 1088 1244 1081 1264 1030 960 1034 810 724 863 657 564 553 616 452
Kaninchen 319 168 197 231 330 265 399 305 357 497 333 309 240 244 177
Wildgänse 646 999 1216 1551 1310 1514 1439 1329 1194 1293 1207 900 900 840 963
Wildenten 3528 3198 3114 3194 2443 2644 3436 2939 3526 2617 1543 1852 2014 2305 2112
Fasan 305 335 281 303 265 204 216 151 109 124 60 74 93 147 125

 

Aktuelle Wildnachweisung 2020/21 als PDF-Dokument

 

 

 

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